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Einführung in den Rechner für Steuern und Gebühren bei Gebrauchtimmobilien:

1. Mit diesem Tool können Sie die Grunderwerbsteuer, die Mehrwertsteuer, die Einkommensteuer, die Bearbeitungsgebühren sowie die Stempelsteuer für Gebrauchtimmobilien auf der Grundlage der „Steuern und Gebühren für Gebrauchtimmobilien im Jahr 2025“ berechnen.

2. Informationen zu den verschiedenen Steuern und Gebühren:

(1) Grunderwerbsteuer: Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die die Regierung beim Kauf einer Immobilie vom Käufer erhebt, um die Rechtmäßigkeit des Eigentumsrechts an der Immobilie zu gewährleisten.

(2) Mehrwertsteuer: Bei Transaktionen mit Gebrauchtimmobilien bezieht sich die Mehrwertsteuer hauptsächlich auf den Wertzuwachs der Immobilie und wird in der Regel vom Verkäufer getragen. Diese Steuerform ist aus der Reform der ursprünglichen Gewerbesteuer hervorgegangen und wird als „Umstellung von Gewerbesteuer auf Mehrwertsteuer“ bezeichnet.

(3) Stempelsteuer: Die Stempelsteuer ist eine Abgabe, die die Regierung bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags oder bei der Ausstellung der Eigentumsurkunde von Käufer und Verkäufer erhebt; der Steuersatz beträgt in der Regel 0,03 % des Kaufpreises.

(4) Einkommensteuer: Die Einkommensteuer bei Gebrauchtimmobilien bezieht sich auf die Steuer, die der Verkäufer beim Verkauf seiner eigenen Wohnung gemäß den Bestimmungen des „Einkommensteuergesetzes“ auf die erzielten Veräußerungserlöse entrichten muss.

(5) Bearbeitungsgebühren: Bearbeitungsgebühren sind die Kosten, die bei der Umschreibung des Eigentums für die Erstellung und Ausstellung einer neuen Eigentumsurkunde anfallen.

3. Gebührenaufstellung für 2025 zu „Grunderwerbssteuer“, „Instandhaltungsfonds“ und „Stempelsteuer“:

(1) Grunderwerbssteuer

①, Erstwohnung: bis zu 140 m² (einschließlich 140 m²) Steuersatz 1 %; über 140 m² Steuersatz 1,5 %.

②, Zweitwohnung: bis zu 140 m² (einschließlich 140 m²) Steuersatz 1 %; über 140 m² Steuersatz 2 %.

③, dritte und weitere Wohnungen: Steuersatz 3 %.

(2), Einkommensteuer:

①, bei einer einzigen Wohnung, die seit mindestens fünf Jahren im Besitz ist, Befreiung.

②, ohne ursprüngliche Stempelsteuerquittung: Einkommensteuer = Gesamtpreis der Immobilie x 1 %.

③、Bei Vorliegen der ursprünglichen Grunderwerbssteuerbescheinigung beträgt die Einkommensteuer = (Gesamtpreis der Immobilie – ursprünglicher Preis der Immobilie) x 20 %; ist der ursprüngliche Preis der Immobilie niedriger als der Gesamtpreis, beträgt sie 0.

(3)、Stempelsteuer, Steuersatz 0,05 %.

(4)、Mehrwertsteuer:

①、Weniger als zwei Jahre: Steuersatz ca. 5,3 %.

②、Mehr als zwei Jahre: Befreiung für gewöhnliche Wohnimmobilien.

③、Mehr als zwei Jahre: Berechnungsweise für nicht gewöhnliche Wohnimmobilien: Mehrwertsteuer = (Gesamtpreis der Immobilie – ursprünglicher Preis der Immobilie) x 5 %; wenn der ursprüngliche Preis der Immobilie niedriger ist als der Gesamtpreis, beträgt sie 0.

(5) Bearbeitungsgebühr: 80 Yuan für gewöhnliche Wohnimmobilien, 550 Yuan für nicht gewöhnliche Wohnimmobilien.

(6) Maklerprovision: Wird von beiden Parteien gemeinsam getragen, Steuersatz 1 % bis 3 %, wird von diesem Tool nicht berechnet.

(7) Landübertragungsgebühr:

①, Land aus Veräußerung: steuerfrei.

②, Land aus Zuteilung: ca. 1 %.

③, Dieser Posten wird von diesem Tool nicht berechnet.

4, Hinweis: Die oben genannten Informationen stammen aus dem Internet. Da die Steuersätze regional variieren, dienen die Berechnungsergebnisse nur als Referenz.

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